Eine Krankschreibung

FYI.

This story is over 5 years old.

Drogen

Darfst du wirklich nicht feiern gehen, wenn du krank(geschrieben) bist?

Ein Anwalt für Arbeitsrecht hat uns erklärt, was bei einer Krankschreibung noch erlaubt ist – und was passiert, wenn du im Club mit Drink erwischt wirst.

Foto: Imago/Blickwinkel

Krank zu sein, ist nicht schön. Wenn es dich richtig erwischt und Kopfschmerzen und Fieberträume dich plagen, wünschst du dir nichts mehr, als möglichst bald wieder ganz banale Dinge tun zu können wie essen, trinken und vielleicht ein bisschen Netflix gucken. Manchmal bist du aber nur gerade so krank, dass du tagsüber vielleicht bei der Arbeit nichts zu suchen hast, es dir abends aber wieder besser geht. Und ausgerechnet an diesem verflixten Abend legt Gerd Janson oder Nina Kraviz in deinem Lieblingsclub auf. Aber was ist, wenn dein Chef dich sieht? Wirst du dann gefeuert?

Anzeige

Diese Fragen hat sich wahrscheinlich jeder schon mal gestellt, der nicht darum herumgekommen ist, ein Ausbeutungs… äh … Lohnverhältnis einzugehen. Die meisten entscheiden sich wohl im Zweifel dazu, lieber nichts zu riskieren und das Haus während Ihrer Krankschreibung nur für weitere Arztbesuche oder gar nicht zu verlassen.

Aber muss das überhaupt sein? Musst du streng das Bett hüten, wenn du krank bist? Was ist, wenn ich einen gebrochenen Arm habe? Kann es für meine Genesung nicht sogar förderlich sein, rauszugehen? Wenn ich etwas für mein Wohlbefinden tun soll, warum dann nicht die Technoparty heute Nacht? Da habe ich immer so viel Spaß, bewege mich viel und trinke literweise Wasser. Höchste Zeit, endlich mit diesen Ungewissheiten aufzuräumen und einen Experten heranzuziehen. Christoph Hildebrandt ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Hensche in Berlin. Wir haben uns mit ihm darüber unterhalten, was du als krankgeschriebener Arbeitnehmer darfst und was nicht. So viel vorweg: es kommt immer drauf an.

Der Anwalt Christoph Hildebrandt erklärt was passiert, wenn man trotz Krankschreibung feiern geht

Herr Hildebrandt, muss ich mich generell zu Hause verkriechen, wenn ich einen gelben Schein habe?
Nein, das ist nicht erforderlich.

Also kann ich machen, was ich will?
Das nicht. Als Arbeitnehmer hat man dennoch die Verpflichtung, sich während des Zeitraums einer Arbeitsunfähigkeit nicht so zu verhalten, dass es der Genesung schadet. Das heißt, man darf sich nicht so verhalten, dass sich die Erkrankung verschlimmert oder eine weitere Erkrankung zu dieser "ersten Erkrankung" hinzutritt. Dementsprechend kommt es auf das jeweilige Krankheitsbild an, was man zu unterlassen hat.

Anzeige

Haben sie Beispiele dafür?
Im Falle einer Grippe z.B. kann es durchaus sinnvoll sein, das Bett zu hüten und keinen Spaziergang im Regen zu unternehmen. Sofern Sie aber an einer depressiven Episode leiden, sieht es hingegen ganz anders aus. Im Falle einer solchen Erkrankung kann ein Spaziergang oder Ähnliches durchaus sinnvoll, ja sogar genesungsfördernd sein. Dementsprechend müssen sie sich nur dann "zu Hause verkriechen", wenn ein anderes Verhalten als genesungswidrig anzusehen wäre.

Folgendes Szenario: Ich bin mit einer gebrochenen Hand krankgeschrieben und kann deshalb nicht meiner Arbeit als Redakteur nachgehen. Ich geh dann aber in einen Club tanzen, plötzlich taucht mein Chef auch dort auf. Womit muss ich dann rechnen?
Mit was Sie in einem solchen Fall zu rechnen haben, hängt in erster Linie davon ab, wie Ihr Chef mit solchen Vorfällen umgeht.
Grundsätzlich müssen Sie davon ausgehen, dass Sie in einem solchen Fall von Ihrem Chef zum arbeitsmedizinischen Dienst der Krankenkasse geschickt werden, damit dieser herausfindet, ob Sie tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt gewesen sind. Ferner haben Sie damit zu rechnen, dass Sie in einem solchen Fall zu einem Personalgespräch eingeladen und im Rahmen dieses Gespräches danach gefragt werden, ob und aufgrund welcher Erkrankung Sie arbeitsunfähig gewesen sind.


Aus dem VICE-Netzwerk: Das echte 'Better Call Saul'?:

Anzeige

Und welche Folgen kann dieses Personalgespräch haben?
Es ist davon auszugehen, dass Ihr Chef es von Ihren Antworten im Personalgespräch, bzw. von dem Ergebnis des arbeitsmedizinischen Dienstes der Krankenkasse abhängig macht, ob er Sie abmahnt oder Ihnen kündigt. Eine Kündigung dürfte in einem solchen Fall aber nur dann wirksam sein, falls Sie tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt waren und die Arbeitsunfähigkeit nur vorgespielt haben. So was ist grundsätzlich eine gravierende Pflichtverletzung, die den Arbeitgeber oftmals sogar zum Ausspruch einer Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt.

Nehmen wir an, ich täusche meine Arbeitsunfähigkeit nicht vor und bin wirklich krank.
Dann haben sie durch den Discobesuch "nur" gegen Ihre Verpflichtung verstoßen, während der Arbeitsunfähigkeit nichts zu tun, was die Genesung beeinträchtigt.

Kündigen kann man mir dann also nicht?
Es ist davon auszugehen, dass eine auf diese Pflichtverletzung gestützte Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält. Zumindest nicht, wenn Sie vor der Kündigung nicht schon mal wegen desselben oder einem ähnlichen Verhalten abgemahnt wurden.

Graffiti in Berlin:

Ein Graffiti in Berlin. imago/Schöning

Vor dem Kölner Arbeitsgericht wurde mal ein Fall verhandelt, bei dem ein krankgeschriebener Angestellter die Kündigung erhielt, weil sein Chef ihn auf einem Zeitungsfoto mit einem Glas Kölsch entdeckt hatte. Das Gericht widersprach der Kündigung, ein Glas in allen Ehren sei in Ordnung. Was ist mit Kneipenbesuchen?
Wie zu Beginn bereits erwähnt, hängen Ihre Verpflichtungen stets davon ab, an welcher Erkrankung Sie leiden. Mir ist jetzt zwar keine Erkrankung bekannt, bei der der Genuss von alkoholischen Getränken als genesungsfördernd anzusehen ist. Möglich ist dies aber. Da müssen Sie eher einen Arzt fragen.

Anzeige

Was ist, wenn ich neben meinem Hauptjob noch DJ bin und während meiner Krankschreibungsphase in einer Bar oder einem Club auflege?
Auch hier stellt sich die Frage, ob Sie sich durch das Auflegen im Club genesungswidrig verhalten haben. Allerdings können Sie in der Regel davon ausgehen, dass Ihr Arbeitgeber oder auch ein Richter in einem solchen Fall einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht allzu großen Glauben schenken wird.

Also kann der Arbeitgeber mir dann sofort kündigen?
Wenn der Arbeitgeber infolge eines solchen Vorfalles kündigt, Sie aber wirklich krank waren, können Sie wohl mit Erfolg dagegen rechtlich vorgehen. Dazu muss die Erkrankung offengelegt werden und Sie müssen den Sie behandelnden Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Nur so kann er in einem Verfahren vor Gericht bestätigen, dass Sie tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt waren, als Sie im Club aufgelegt haben.

Gut. Anderes Szenario: Nehmen wir an, ich fahre in den Urlaub, während ich krankgeschrieben bin. Geht das?
Ob Sie während des Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit wegfahren dürfen, hängt davon ab, ob die Reise als genesungwidriges Verhalten anzusehen ist oder nicht.

Manch ein Zeitgenosse plant schon im Voraus, sich krankschreiben zu lassen. Was ist, wenn der Arbeitgeber das rausbekommt?
In solchen Fällen handelt es sich regelmäßig um eine rein vorgeschobene Arbeitsunfähigkeit, die in Wahrheit nicht besteht. Wie bereits vorhin erwähnt, kann Ihr Arbeitsverhältnis in so einem Fall auch ohne den vorherigen Ausspruch einer Abmahnung gekündigt werden.

Ab wann kann der Arbeitgeber einen Drogentest von seinem Angestellten verlangen?
Ein Drogentest kann grundsätzlich nur dann verlangt werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz unter Drogeneinfluss großen Schaden anrichtet, bzw. das eine Möglichkeit ist und der Verdacht gegeben ist, dass Sie tatsächlich Drogen konsumieren.

Das heißt, wenn ich einfach nur unausgeschlafen aussehe und Augenringe habe, reicht das nicht?
Nein, grundsätzlich nicht. Das ist immer eine Einzelfallfrage. Wie dringend sind die Verdachtsmomente, wie gefahrengeneigt ist die Arbeit? Ein übermüdeter Kranführer ist zum Beispiel eine viel höhere Gefahr für andere als ein übermüdeter Postbote.