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Deutschland ist immer noch einig Tanzverbotland

“Ruhe bitte!” Das befürwortet die Mehrheit der Deutschen laut einer aktuellen Umfrage immer noch am Karfreitag.
Demonstration der Piraten-Partei gegen das Tanzverbot 2015. Foto: imago/Lichtgut

Heute Morgen auf dem Weg zur Arbeit hast du dir wahrscheinlich gedacht: Zum Glück ist diese Woche Ostern! Einen Tag weniger malochen! Donnerstag schön im Club eskalieren und Freitag gediegen auspennen! Tja, gäbe es da nur nicht dieses verflixte Tanzverbot, das in einigen Bundesländern (z.B. Bayern) sehr streng, in anderen (z.B. Berlin) eher lasch bis gar nicht durchgesetzt wird. Letztes Jahr erklärte das Bundesverfassungsgericht das Tanzverbot unter bestimmten Umständen zwar für verfassungswidrig, wenn es jedoch nach der Mehrheit der Deutschen geht, sollen Karfreitag gerne weiter die Füße still gehalten werden

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Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov befürworten 52 Prozent der Befragten weiterhin ein Tanz- und Musikverbot am stillen Freitag. 38 Prozent sind gegen das Verbot und 10 Prozent haben sich enthalten. Unter den älteren Befragten (ab 60 Jahren) ist die Befürwortung des Tanzverbotes mit 62 Prozent noch höher als im Umfragedurchschnitt.

YouGov führte bereits in den vergangenen Jahren eine Umfrage zur Einstellung der Deutschen zum Tanzverbot durch. Mit einer Zustimmungsquote von 53 Prozent war das Ergebnis 2016 fast identisch. Auch 2015 waren 54 Prozent für die Beibehaltung der bisherigen Regelung.

Karfreitag ist in Deutschland einer der wenigen "stillen Feiertage", an denen Musik-, Tanz- und Sportveranstaltungen untersagt sind. Stattdessen soll der Kreuzigung von Jesus Christus gedacht werden. Umgehen lässt sich das Gesetz zum Beispiel, wenn eine Tanzveranstaltung nicht nur für Spaß und Kommerz, sondern auch zur öffentlichen Meinungsbildung genutzt wird. So hatte zum Beispiel der Bund für Geistesfreiheit 2007 am Karfreitag in München eine "Heidenspaß-Party" mit dem Motto "Religionsfreie Zone München 2007" veranstaltet. Dieses Event wurde von den entsprechenden Behörden zunächst mit Verweis auf das gesetzliche Tanzverbot untersagt, das Bundesverfassungsgericht erklärte dieses Verbot jedoch neun Jahre später für verfassungswidrig.

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