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Draußen Feiern in Berlin ist jetzt genauer geregelt

Wir haben uns für euch durch den Paragraphenwahnsinn der Lärmschutzverordnung gekämpft.
Foto: Flickr / Tim / CC BY-SA 2.0

Manche Menschen brauchen Schlaf, auch wenn du jeden Tag durchfeiern könntest. Gerade Anwohnern von Plätzen, an denen draußen Partys stattfinden, wird durch Veranstaltungen der Schlaf geraubt. Seit dem 21. Oktober gilt in Berlin die Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien. Sie soll den Bedürfnissen von Die-Hard-Ravern und den genervten Spiessern gerecht werden. Bedeutet das, das wir länger und lauter feiern dürfen?

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Dazu müssen wir uns zuerst durch die Hardfacts der Verordnung beissen: Der Störfaktor von Partys wird durch Messung unterschiedlicher Faktoren wie Bässen oder Immissionswerten als nicht störend, wenig störend, störend oder störend mit herausragender Bedeutung beurteilt. Unterschieden wird der maximal erlaubte Lärmpegel, und wann Schluss ist, nach Tages- und Nachtzeit. Während, je nach Umgebung, während der Tageszeit von 6 Uhr bis 22 Uhr Lautstärken zwischen 45 Dezibel (db) und 70 db gültig sind, darf der Pegel nachts meist nicht 55 db überschreiten. Das ist dieselbe Lautstärke, in der sich zwei Menschen in einem Abstand von einem Meter unterhalten. Folgt ein Werktag auf die Veranstaltung, muss die Party um 23 Uhr beendet werden, vor Sonn- und Feiertagen darfst du bis Mitternacht feiern.

Wenn du aber eine Veranstaltung mit herausragender Bedeutung organisierst, darf deren Nachtzeit hinausgeschoben werden, wenn diese … nun, eine herausragende Bedeutung für das Land Berlin darstellt. So könnten auch Veranstaltungen wie der Karneval der Kulturen oder der Zug der Liebe diese Ausnahmegenehmigung bekommen, so Olaf Möller von der Club Comission. Zumindest, solange sie einen anerkannten kulturellen, politischen oder historischen Hintergrund haben. Unvorteilhaft findet Möller die Begrenzung der Veranstaltungstage. Störende Veranstaltungen dürfen lediglich an 18 Tagen pro Jahr und nicht an zwei Wochenenden nacheinander stattfinden, woraus ein Wettkampf der Veranstalter darüber entstehen könnte, wer der Schnellste ist. Wenn eine sehr gute Veranstaltung Nummer 19 ist, darf sie nicht stattfinden und hat Pech gehabt, egal wie bedeutend oder gut die vorherigen waren.

Doch die neue Verordnung stößt auf noch mehr Kritik. Die Verwaltung würde Underground-Partys nach einem härteren Maßstab beurteilen als kommerzielle Großereignisse. Der Berliner Senat hat die neue Verordnung ohne Berücksichtigung von Experten und Betroffenen verfasst, die örtlichen Clubs hatten kein Mitspracherecht.